Wohnungen
Die Wohnungen (1, 3 oder 4 Zimmer) werden den Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung gestellt. In den Wohnungen gibt es neben den Einzelzimmern der Jugendlichen jeweils ein gemeinsames Wohnzimmer und übliche Standards wie Küche/Bad zur gemeinsamen Nutzung. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen leben in der Regel in Wohngemeinschaft und müssen bei der Bewältigung der Alltagsanforderungen sehr selbständig und eigenverantwortlich agieren. - 3 Zimmer-Wohnung: 2 Jugendliche
- 4 Zimmer-Wohnung: 3 Jugendliche
Die Wohnungen liegen dezentral in verschiedenen Quartieren und Liegenschaften in der Gemeinde Horgen.