Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weiterbildungskurse

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Kurse, welche vom Stiftung Jugendnetzwerk (nachfolgend «Jugendnetzwerk») angeboten werden sowie alle weiteren Angebote, welche sich ausdrücklich auf diese AGBs beziehen.

 

Anmeldung

Die Kursanmeldungen werden vom Jugendnetzwerk über dessen Webseite, via E-Mail oder schriftlich entgegengenommen. Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmenden die vorliegenden AGBs.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt, wobei der tatsächliche Eingang beim Jugendnetzwerk massgebend ist.

Jede Anmeldung ist erst dann für das Jugendnetzwerk verbindlich, wenn sie vom Jugendnetzwerk schriftlich bestätigt wurde.

Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, zu der in der Kursausschreibung angesprochenen Teilnehmergruppe zu gehören und die Zulassungsbedingungen zu erfüllen. Sollten dem Jugendnetzwerk, auch zu einem späteren Zeitpunkt, dem entgegenstehende Informationen vorliegen, darf es auch bereits angemeldete Kursteilnehmende jederzeit vom Kurs ausschliessen. Das Jugendnetzwerk wird dabei von den Kursteilnehmenden jederzeit schadlos gehalten.

 

Dozenten

Änderungen betreffend Anzahl und Wahl der Kursleitungen bleiben vorbehalten.

 

Absage/Verschiebung von Kursen

Muss ein Angebot kurzfristig abgesagt werden, werden bereits bezahlte Kurskosten rückerstattet. Allfällige Spesen oder der entstandene Arbeitsausfall werden durch das Jugendnetzwerk nicht vergütet.

 

Kurskosten

Die Kurskosten ergeben sich aus den Informationsbroschüren und/oder sind auf der Webseite des Jugendnetzwerks ersichtlich. Die Veranstaltungskosten sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist nach Rechnungsstellung zu begleichen.

Der Kursplatz kann nur dann definitiv garantiert werden, wenn die Einzahlung innert der geforderten Frist geleistet ist. Das Jugendnetzwerk behält es sich vor, Teilnehmende vom Kurs auszuschliessen, sollten die Kurskosten nicht innerhalb dieser Frist beglichen werden.

  • Bei Abmeldungen gilt:
    Bis 12 Wochen vor Beginn der Kurse ist eine kostenfreie Abmeldung möglich;
  • Ab 12 Wochen bis 6 Wochen vor Beginn eines Kurses sind seitens der Teilnehmenden 50% der Kosten zu tragen;
  • Ab 6 Wochen vor Beginn sind seitens der Teilnehmenden die gesamten Kosten zu tragen.

Die Kosten für nicht besuchte Seminartage werden in keinem Fall zurückerstattet. Ausnahmen von diesem Grundsatz stellen keinen Präzedenzfall dar.

 

Ungenügende Teilnehmerzahl
Die Durchführung eines Angebots ist abhängig von der Zahl der Teilnehmenden. Die Mindestzahl der Teilnehmenden wird für jedes Angebot separat festgelegt. Das Jugendnetzwerk behält sich vor, ein Angebot aufgrund von zu tiefen Teilnehmerzahlen abzusagen. Der einbezahlte Betrag wird den Teilnehmenden zurückerstattet. Allfällige Spesen oder der entstandene Arbeitsausfall werden durch das Jugendnetzwerk nicht vergütet. Wenn möglich, wird ein späterer Alternativtermin angeboten.

 

Versicherung

Haft- und Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden.

 

Haftung

Die Teilnehmenden anerkennen, dass die Haftung für Schäden jeglicher Art vom Jugendnetzwerk im gesetzlich möglichen Rahmen wegbedungen werden. Ausgenommen davon sind Grobfahrlässigkeit und Vorsatz.

 

Streitbeilegung

Alle sich aus oder in Verbindung mit der vorliegenden Vereinbarung ergebenden Differenzen sind durch eine Mediation beizulegen. Die Parteien einigen sich auf einen Mediator sowie auf die anzuwendenden Mediationsregeln.

 

Geistiges Eigentum

Das Kursmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren und Weiterverbreiten ausserhalb des Kurses ist ohne schriftliche Genehmigung des Jugendnetzwerks untersagt.

 

Datenschutz

Die Teilnehmenden des Kurses anerkennen ausdrücklich, dass ihre Daten für interne Zwecke gespeichert und an die jeweiligen Teilnehmenden des Kurses kommuniziert werden können.

 

Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Die vorliegenden AGB sowie das Verhältnis zwischen dem Jugendnetzwerk und den Teilnehmenden unterliegt schweizerischem, materiellem Recht.
Für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschliesslich das Bezirksgericht Horgen zuständig.

 

Horgen, 01. Januar 2019

Fachtagung 2024
Fachtagung Schemaarbeit in der Jugend- & Familienhilfe, 26.09.2024, Volkshaus Zürich
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